Gemäß Baustellenverordnung §3 BaustellV ist auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Firmen tätig sind, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) notwendig. Dieser SiGe-Plan basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz und wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellt.
Der SiGeKo ist in die Planungsphase des Bauvorhabens eingebunden und entwickelt dabei das Sicherheitskonzept, das in den SiGe-Plan mündet. Die darin enthaltenen Vorgaben werden in der Ausführungsphase regelmäßig durch Begehungen der Baustelle geprüft und mit den ausführenden Firmen koordiniert.
Das Leistungsbild wird durch die Bau-Unterlage abgerundet. Diese stellt für spätere Arbeiten am Gebäude sicher, dass Gefahren minimiert werden.